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Die Linke in der BVV stellt Antrag und Anfrage zum Mietwucher in Steglitz-Zehlendorf

Mietwucher-App von Die Linke im Bundestag 1700 Mal im Bezirk genutzt.

Was Mieter*innen in Steglitz-Zehlendorf jetzt tun können.

Der Mietwucher-Rechner der Linken im Bundestag deckt ein massives Problem mit überhöhten Mieten in Berlin auf. Seit dem Start der App am 12. November 2024 wurde sie über 18.000 Mal genutzt. In fast 75 Prozent der Fälle lagen die Mieten mutmaßlich rechtswidrig deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete, im Durchschnitt um 54,7 Prozent.

Auch für unseren Bezirk ergibt sich ein klares Bild: Bei fast 1700 Berechnungen lag die Miete im Schnitt 45 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In fast drei Viertel aller Fälle in unserem Bezirk lag die Miete über 20 % darüber - was eine Straftat nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist.

Der Mietwucher-Check der Bundestagsgruppe ist erreichbar über www.mietwucher.app
Sie Können dort einfach überprüfen, ob auch Sie zu viel Miete zahlen. Das weitere Vorgehen wird Ihnen im Online-Rechner erläutert.

 

Wir haben aufgrund der uns vorliegenden Daten folgenden Antrag in die BVV eingebracht:

Mietwucher in Steglitz-Zehlendorf nachhaltig bekämpfen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, nach eigenen Möglichkeiten schnellstmöglich mindestens zwei feste Stellen für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen (§ 5 WiStG) einzurichten und sich gegenüber dem Berliner Senat für die sofortige und dauerhafte Finanzierung dieser einzusetzen.

Zudem soll der Bezirk der berlinweiten AG Mietpreisüberhöhung beitreten und sich dort für die Finanzierung von Personal durch den Senat, die Übernahme etwaiger Prozesskosten durch den Senat, sowie die Erarbeitung eines digitalen und einheitlichen Verfahrens durch Senat und Bezirke mit folgenden Punkten einsetzen:

eine einheitliche Homepage für die Bezirke mit Informationen über Mietpreisüberhöhung und Mietwucher, den Verweis auf den Mietspiegelrechner des Senates zur eigenen Vorabprüfung und ein Formular für die Meldung von Verdachtsfällen nach dem Vorbild von Frankfurt am Mainein einheitliches Erst-Anschreiben an Personen, die einen Verdachtsfall gemeldet haben, welches ein Problembewusstsein und den Willen, Mietpreisüberhöhungen zu verfolgen, ausdrückt, wertschätzend und verständlich formuliert ist sowie darstellt, welche Informationen in welcher Form von den Mieter*innen gebraucht werden und für die Erörterung des weiteren Vorgehens ein persönliches Gespräch anbietet und eine Telefonnummer für Rückfragen beinhaltet.

Außerdem wollen wir vom Bezirksamt diese Fragen beantwortet haben:

    1) Wie viele Meldungen mit Verdachtsfällen für Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 WiStG bzw. Mietwucher gemäß § 291 StGB sind dem Bezirksamt in den folgenden Zeiträumen zugegangen?
    a) 2021 bis 01.11.2024
    b) November 2024
    c) Dezember 2024
    d) Januar 2025

    2) In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt für die Meldungen seit November 2024 bereits Ermittlungen aufgenommen?

    3) Wie viele Ermittlungsverfahren sind aktuell noch im Verfahren und wie viele wurden mit welchem Ergebnis aufgrund welcher Begründung bereits abgeschlossen?

    4) Wie werden eingehende Meldungen gemäß Frage 1 im Bezirksamt bearbeitet? Bitte um ein Ablaufschema mit Nennung und Beschreibung aller Arbeitsschritte.

    5) Wie viel Personal steht für die Bearbeitung von Meldungen gemäß Frage 4 zur Verfügung?

    6) Wie werden Mieter*innen kontaktiert, die eine Meldung gemäß Frage 1 abgegeben haben? Bitte um Übermittlung des genauen Anschreibens.

    7) Welche genauen Informationen in welcher Form werden von Mieter*innen, die eine Meldung gemäß Frage 1 abgegeben haben, benötigt, um eine individuelle Notlage nachzuweisen?

    8) Inwiefern orientiert sich das Bezirksamt im Verfahren gemäß Frage 4 und im Anschreiben an Mieter*innen gemäß Frage 6 am Vorgehen der Stadt Frankfurt am Main? Inwiefern und warum wird von dem Verfahren ggf. abgewichen?

    9) Hat das Bezirksamt in den letzten Monaten Kontakt zum Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main gesucht, welches Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher erfolgreich verfolgt, ein deutschlandweites Netzwerk zum Austausch darüber etabliert und sich verschiedentlich bereit erklärt hat, Expertise mit potenziellen Anwender*innen zu teilen?

    10) Ist das Bezirksamt mittlerweile der berlinweiten „AG Mietpreisüberhöhung“ beigetreten? Wenn nein, warum nicht?

    11) Welche Unterstützung – Personal, Finanzen, Verfahren - wünscht sich das Bezirksamt vom Senat?

    12) Wie bewertet das Bezirksamt aktuell seine Möglichkeiten und tatsächliche Praxis im Umgang mit dem erhöhten Aufkommen von Meldungen gemäß Frage 1? Welche Verfahrensschritte können bereits zufriedenstellend bearbeitet werden, welche Verfahrensschritte sollen und müssen in welcher Form optimiert werden?

Wenn uns die Anfragen vorliegen, werden wir hier berichten.