Wem nützt der Deal zwischen dem schwarz-grünen Bezirksamt und der Deutschen Wohnen in Steglitz-Zehlendorf?

Zur Vereinbarung zwischen dem schwarz-grünen Bezirksamt und er Deutschen Wohnen (siehe: tinyurl.com/yxewdph4) erklärt Gerald Bader, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion:

Den Mieter*innen im Bezirk bietet die Vereinbarung keinen wirksamen Schutz. Das ist schlicht viel Lärm um nichts! Die Vereinbarung ist in weiten Teilen eine reine Absichtserklärung und steht in Gänze unter dem Vorbehalt der „Gesamtwirtschaftlichkeit der Projekte“ (s. Präambel) - das sagt eigentlich schon alles.

Die meisten Regelungen sind bestehende gesetzliche Bestimmungen (Kappungsgrenze, Härtefall, Mietspiegel) – die Deutsche Wohnen sichert nur zu, sich an bestehende Gesetze zu halten. Offen bleibt, ob das Bezirksamt die Regelungen zum Neubau nutzen wird, um weiter das Berliner Modell (mindestens 30% preisgebundene Wohnungen bei Neubauprojekten) zu untergraben zu versuchen. Dann wäre die Vereinbarung ein Rückschritt.

Kappungsgrenze bei Modernisierungsumlage völlig unzureichend

Für Modernisierungen wird eine zeitlich befristete Kappungsgrenze von 2-3 Euro/m2 vereinbart. Diese Regelung findet sich seit Januar 2019 fast genau so im BGB. Hier hätte der Bezirk ganz andere Handlungsspielräume gehabt: in Friedrichshain-Kreuzberg ist es dem dortigen Stadtrat Florian Schmidt (Grüne) für die Otto-Suhr-Siedlung (DW) gelungen, eine Grenze von 1,79 Euro/m2 zu erreichen – hier in Steglitz-Zehlendorf wird etwas als Erfolg verkauft, was keiner ist. Wichtig ist auch zu erfragen, ob das, was als Modernisierung daher kommt nicht eigentlich Instandhaltungsmaßnahmen sind, für die die DW aufkommen muss ohne die Kosten umzulegen.

Sozialverträglichkeit – für wen?

Eine ganz andere Wahrheit der Vereinbarung zur Kappungsgrenze lautet, dass die günstigeren Wohnungen prozentual eine höhere Umlage zu verkraften haben und früher aus der Bindung gehen: 2 Euro Umlage bei einer Miete von 6,50 Euro und einer Begrenzung auf nur 6 Jahre tut mehr weh als 3 Euro Umlage bei z.B. 9 Euro nettokalt und 8 Jahren Schutz vor weiterer Erhöhung. Diese Vereinbarung zwischen Bezirksamt und DW wird negative Auswirkungen auf den Mietspiegel in Steglitz-Zehlendorf haben.

Festlegung auf Mietspiegel – ein Hohn!

Es klingt wie eine Errungenschaft, wird der DW aber nicht wirklich weh tun: man bleibe in den Grenzen des Mietspiegels. Da bewegt sich Steglitz-Zehlendorf bekanntermaßen stets am obersten Rand.

Nur 15% preisgebundene Wohnungen bei Neubau?

Bisher baut die DW kaum neue Wohnungen. Trotzdem beinhaltet die Vereinbarung einen Passus, in dem die DW 15% preisgebundene Wohnungen bei Neubau zusagt. Das Berliner Modell aber sieht 30% vor. Wir haben die Befürchtung, dass es Zusagen gibt, die DW in Steglitz-Zehlendorf mit Neubauvorhaben zu betrauen und ihr jetzt von Schwarz-Grün quasi ein Blankoscheck ausgestellt wurde.

Bezirkliche Mieter*innenberatung und die Deutsche Wohnen

Fragt sich, was der Hinweis auf die vom Senat für jeden Bezirk finanzierte, aber in Steglitz-Zehlendorf noch immer nicht eingerichtete unabhängige Mieter*innenberatung in der Vereinbarung verloren hat. Es wäre gerade für die Mieter*innen der Eisenbahnersiedlung in Lankwitz bereits vor Monaten wichtig gewesen, eine solche Anlaufstelle im Bezirk zu haben.

Fazit: Mit CDU und Grünen ist kein Blumentopf zu gewinnen! In Fragen von Mieter*innenschutz und sozialem Wohnungsbau braucht es einen radikalen politischen Wechsel in Steglitz-Zehlendorf, damit es voran geht! Dafür steht Die Linksfraktion S-Z!